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  Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 2

 

Die Gemeinde Höchheim ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen des Gemeindeteils Irmelshausen nochmals signifikant aufzuwerten.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Höchheim durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 17.10.2016)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 17.10.2016)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 17.10.2016)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 16.08.2016)

4b. Auswahlverfahren - Verkleinerung des vorläufigen Erschließungsgebietes (15.06.2016)

4a. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 05.04.2016)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 05.04.2016)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (26.02.2016)

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (26.02.2016)

 


Veröffentlichung vom 17.10.2016

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:


Fördersteckbrief der Gemeinde Höchheim

 

Höchheim, den 17.10.2016

 

Gerold Weiß
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 17.10.2016

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Höchheim und der Telekom Deutschland GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Höchheim und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 28.09.2016 unterzeichnet.
 

 Von links: Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Herr Bürgermeister Georg Rath (Gde. Herbstadt), Herr Bürgermeister Gerold Weiß (Gde. Höchheim), Herr Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung), Herr Bürgermeister Thomas Bruckmüller (Gde. Wollbach), Herr Bürgermeister Jürgen Heusingen (Gde. Sulzfeld), Herr Bürgermeister Matthias Liebst (Gde. Oberstreu), Herr Klaus Markert (Deutsche Telekom), Frau Annabell Helbling (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung)

 

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Höchheim finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Höchheim zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Höchheim, den 17.10.2016

 

Gerold Weiß
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 17.10.2016

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

 

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung ist am 11.10.2016 bei der Gemeinde Höchheim eingegangen.

 

Höchheim, den 17.10.2016

 

Gerold Weiß
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 16.08.2016

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung


Der Gemeinde Höchheim lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Höchheim in seiner Sitzung vom 20.07.2016 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Höchheim beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.

Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Höchheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Höchheim, den 16.08.2016

 

Gerold Weiß
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 15.06.2016

 

Aufgrund von neuen Informationen zur aktuell bestehenden Versorgungssituation im Ortsbereich von Irmelshausen hat die Gemeinde Höchheim das vorläufig festgelegte Erschließungsgebiet geringfügig verkleinert. Das verkleinerte Erschließungsgebiet, auf dessen Grundlage die Anbieter bis zum festgelegten Submissionstermin ein unterschriebenes Angebot bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i. Gr. einzureichen haben, finden Sie hier:

 

Darstellung des verkleinerten Erschließungsgebietes im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie das verkleinerte Erschließungsgebiet als PDF-Datei herunterladen und detailiert betrachten.

 

Höchheim, den 15.06.2016

 

Gerold Weiß
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 05.04.2016

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Die Gemeinde Höchheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Höchheim die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)


Die Teilnahmeanträge sind bis zum 12.05.2016, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Höchheim
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
 

Höchheim, den 05.04.2016

 

Gerold Weiß
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 05.04.2016

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014


Die Gemeinde Höchheim hat im Zeitraum vom 26.02.2016 bis zum 04.04.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Höchheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
 

Die Gemeinde Höchheim setzt das Verfahren mit folgendem (unveränderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
 

Höchheim, den 05.04.2016

 

Gerold Weiß
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 26.02.2016
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Höchheim gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,

2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und

3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

 

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 04.04.2016 an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Höchheim
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Hans-Bernd Bader
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Höchheim, den 26.02.2016

Gerold Weiß
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 26.02.2016

 

Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung in den auszubauenden Ortsbereichen

 

Die Gemeinde Höchheim hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ausbau der aktuell noch unterversorgten Ortsbereiche festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in der folgenden Karte dargestellt:


Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterladen und detailiert betrachten.

 

Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:

Download (Mbit/s)

 

 

<= 15 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

16 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

>= 30 Mbit/s Down /

2 Mbit/s Up

Ja Nein z.T. Ja Nein z.T. Ja Nein z.T.
Vorläufiges Erschließungsgebiet     X     X   X  

 

Höchheim, den 26.02.2016

Gerold Weiß
1. Bürgermeister



Barrierefreiheit

Anschrift
Gemeinde Höchheim
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

Tel 0 97 64 / 267
Fax 0 97 64 / 267


Öffnungszeiten

 

Verwaltungsgemeinschaft

Bad Königshofen i. Gr.

Josef-Sperl-Straße 3

97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Tel. 09761 / 4020

Fax. 09761 / 402 - 59

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Montag
  08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag   08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch   08.00 - 12.30 Uhr  
   
 
Donnerstag   08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag   08.00 - 12.00 Uhr